Die Kündigung der OHG/KG nach §§ 131 Abs. 3 Nr. 4; 135 HGB di Nils Ziegemeier edito da GRIN Publishing

Die Kündigung der OHG/KG nach §§ 131 Abs. 3 Nr. 4; 135 HGB

Kundigung Durch Privatglaubiger

EAN:

9783640752836

ISBN:

364075283X

Pagine:
32
Formato:
Paperback
Lingua:
Tedesco
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Descrizione Die Kündigung der OHG/KG nach §§ 131 Abs. 3 Nr. 4; 135 HGB

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta-Diepholz-Oldenburg; Abt. Vechta, Sprache: Deutsch, Abstract: "Solarmodulhersteller Sunfilm meldet Insolvenz an. Die Gesellschafter hätten ihrefinanzielle Unterstützung eingestellt, teilte das Unternehmen mit." So titelte dasHandelsblatt am 23.03.2010. Generell ist man im Rahmen der letzten, noch andauerndenFinanz- und Weltwirtschaftskrise beim Drucken einer Tageszeitungmeistens nicht um den Begriff der Insolvenz oder der Unternehmensauflösungherumgekommen. Gerade viele mittelständische Unternehmen oder traditionelleFamilienbetriebe mussten wegen fehlender Liquidität und Kreditabsagen ihre Unternehmenaufgeben, was sowohl Folgen für Wirtschaft als auch für die Gesellschafterals Privatpersonen hatte. Aufgrund ihrer Größe sind die meisten dieserUnternehmen als Personengesellschaften in Form einer GbR, OHG oder KG organisiertgewesen was zur Folge hatte, dass viele Gesellschafter auch mit IhremPrivatvermögen haften mussten. Was jedoch häufig bei der Betrachtung von Unternehmensauflösungenaußer Acht gelassen wird, ist, dass nicht nur eine Gesellschaftzahlungsunfähig werden kann. Ebenso können die einzelnen Gesellschaftereines Unternehmens entweder komplett zahlungsunfähig werden, oderaber unfähig - teilweise auch einfach nur unwillig - einzelne Forderung zu begleichen.Wenn diese Gesellschafter dann aus dem Unternehmen ausscheiden odersogar die gesamte Gesellschaft in die Abwicklung geht, liest man zu den Gründenmeistens wenig oder gar nichts. Im Falle einer Privatinsolvenz sieht dasHandelsgesetzbuch (HGB) in § 131 Abs. 3 Nr. 2 den Ausschluss des insolventenGesellschafters aus der Gesellschaft vor. Ist die Insolvenz jedoch nicht gegebenund es existiert der zweite Fall, nämliche eine Forderung eines Privatgläubigers,so wird unter bestimmten Voraussetzungen § 131 Abs. 3 Nr. 4 von zentraler Bedeutung.In Verbindung mit § 135 HGB eröffnet dieser Paragraph Gläubigern vonzahlungsunfähigen oder -unwilligen Gesellschaftern doch noch eine Möglichkeit,ihre Forderung durchzusetzen. Da die Vermögensrechte im Rahmen von Gesellschaftsanteilenauch zum pfändbaren Vermögen einer Privatperson zählen, kannüber diesen Paragraphen, sofern ein endgültig vollstreckbarer Titel vorliegt undeine Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen des Gesellschafters erfolglosverlief, der Anteil an der Gesellschaft gekündigt werden. Es entsteht somit einAnspruch auf eine eventuelle Abfindung oder an dem Auseinandersetzungsguthaben.

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