Der Begriff des Politischen: Carl Schmitts Liberalismuskritik di Alexander Becker edito da GRIN Publishing

Der Begriff des Politischen: Carl Schmitts Liberalismuskritik

Carl Schmitts Liberalismuskritik

EAN:

9783640997084

ISBN:

3640997085

Pagine:
24
Formato:
Paperback
Lingua:
Tedesco
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Descrizione Der Begriff des Politischen: Carl Schmitts Liberalismuskritik

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 2,0, Philipps-Universität Marburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Carl Schmitt gilt als einer der wichtigsten deutschen Staatsrechtler und politischer Philosophen des 20. Jahrhunderts. Aber er ist mindestens genauso umstritten, da er mit seinen Theorien nicht nur den geistigen Boden für den Nationalsozialismus scha¿te, sondern auch aktiv als preußischer Staatsrat sowie Leiter der Gruppe der Universitätslehrer im NS-Juristenbund in Nazi-Deutschland mitwirkte. Er legitimierte die Führung der NSDAP, in dem er das Ermächtigungsgesetz auf eine staatsrechtliche Grundlage stellte. Im August 1934 verö¿entlichte er in der DJZ (deutsche Juristenzeitung) einen Artikel, in dem er die Machtergreifung und den Machtanspruch Adolf Hitlers im Zuge der Röhm-A¿äre mit den Worten "Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Missbrauch, wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht scha¿t."(Der Führer schützt das Recht, DJZ vom 1. August 1934) stützte. Die Nürnberger Rassegesetze wurden 1935 von Schmitt als "Verfassung der Freiheit" bezeichnet. Er bekannte sich ausdrücklich als nationalsozialistischer Antisemit und verlangte, das jüdische Autoren und Literatur nicht mehr gelesen würden oder als solche gesondert gekennzeichnet werden mussten. Nach Attacken durch die SS, die ihm Opportunismus vorwarf, verlor Schmitt sämtliche Ämter, blieb aber Professor in Berlin und preußischer Staatsrat bis zum Ende des Krieges 1945. In den Nürnberger Prozessen sollte Schmitt eigentlich zur Verantwortung gezogen werden, es waren jedoch keinerlei juristische Vergehen Schmitts zu erkennen. Er war weder an der Planung und Durchführung von Angri¿skriegen beteiligt, noch beging er aktiv Verbrechen an der Menschlichkeit.Schmitt distanzierte sich nie von seinem Wirken im Nationalsozialismus und war nach 1945 vom politischen Diskurs isoliert. An einen Lehrstuhl war nicht zu denken, auch wurde ihm der Eintritt in die Vereinigung deutscher Staatsrechtler wurde ihm verwehrt. Von seinem Antisemitismus rückte Schmitt auch nach 1945 nie ab. Er gilt als Gegner des Parlamentarismus, Antiliberalist und Neo-Absolutist.

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